Solange Sie in der Schweiz wohnen, endet Ihre Grundversicherung nur durch einen Wechsel zu einer anderen Kasse.
Kündigung bis spätestens 30. November 2025 (besser Mitte November per Einschreiben).
Anmeldung bei der neuen Kasse gleichzeitig einreichen (ohne Bestätigung keine Kündigungsannahme).
Offene Prämien müssen vorher beglichen sein.